Minijob Grenze 2026: Verdienstgrenze, Mindestlohn & Regeln im Überblick

Minijob Grenze 2026: Verdienstgrenze, Mindestlohn & Regeln im Überblick

Minijob Grenze 2026: Wie viel darf man steuerfrei verdienen? (Aktuelle Regeln & Tabelle)

Ob neben dem Hauptberuf, im Studium oder als Rentner: Ein Minijob ist für Millionen Menschen in Deutschland der unkomplizierteste Weg, steuerfrei etwas dazuzuverdienen. Doch wer die gesetzlichen Grenzen nicht genau kennt, riskiert schnell unerwartete Abzüge bei Steuern und Sozialabgaben.

Seit der Koppelung der Verdienstgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn ändert sich der Maximalbetrag dynamisch. In diesem Ratgeber erfahren Sie schwarz auf weiß, wie viel Sie 2026 monatlich verdienen dürfen, welche Arbeitsstunden gelten und welche Ausnahmen Sie kennen sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick (TL;DR)

  • Dynamische Grenze: Die Verdienstgrenze im Minijob ist gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit jeder Mindestlohnerhöhung automatisch mit.
  • Brutto für Netto: Für Minijobber fallen in der Regel weder Einkommensteuer noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
  • Rentenversicherung: Es besteht eine Rentenversicherungspflicht, von der man sich jedoch mit einem einfachen schriftlichen Antrag befreien lassen kann.
  • Arbeitsrechte: Minijobber sind vollwertige Arbeitnehmer mit gesetzlichem Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte richtet sich nach einer festen gesetzlichen Formel (§ 8 Abs. 1a SGB IV):

Berechnungsformel: (Mindestlohn × 130) : 3 = Monatliche Minijob-Grenze

Durch diese Koppelung wird sichergestellt, dass Minijobber bei steigendem Mindestlohn nicht ihre Wochenarbeitszeit reduzieren müssen, um unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben. Ein Minijobber kann bei vollem Mindestlohnsatz rund 10 Wochenstunden (ca. 43 Stunden im Monat) arbeiten.

Übersicht: Verdienstgrenze, Mindestlohn & Stunden im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die relevanten Eckdaten für Ihre Arbeitsplanung im Minijob:

BereichRegelung 2026Anmerkung für Arbeitnehmer
Monatliche VerdienstgrenzeGesetzliche ObergrenzeBis zu diesem Betrag steuer- & abgabenfrei
Jährliche VerdienstgrenzeMonatswert × 12 MonateJahresgrenze bei schwankendem Gehalt
Max. Arbeitszeit (bei Mindestlohn)Ca. 43 Stunden pro MonatErgibt sich aus der Formel (10 Std./Woche)
Höherer Stundenlohn?ErlaubtWer mehr als Mindestlohn verdient, muss Stunden kürzen
Übergangsbereich (Midijob)Ab 1 Cent über Minijob-GrenzeBis max. 2.000 Euro gelten reduzierte Abgaben

Darf man die Minijob-Grenze ausnahmsweise überschreiten?

Ein klares Ja – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Das Gesetz erlaubt ein sogenanntes gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten:

  1. Maximal 2 Monate im Jahr: Die Grenze darf innerhalb eines Zeitjahres (12 Monate) in höchstens zwei Kalendermonaten überschritten werden.
  2. Unvorhersehbarer Grund: Typisches Beispiel ist die überraschende Krankheitsvertretung eines Kollegen oder unerwartete Arbeitsspitzen. Eine geplante Urlaubsvertretung gilt rechtlich nicht als unvorhersehbar!
  3. Schmerzgrenze: Selbst im Monat des Überschreitens darf der Verdienst maximal das Doppelte der regulären Monatsgrenze betragen.

Rentenversicherung: Drinbleiben oder befreien lassen?

Jeder neue Minijobber wird automatisch rentenversicherungspflichtig angemeldet. Der Eigenanteil liegt bei überschaubaren 3,6 Prozent Ihres Verdienstes (den Löwenanteil von 15 Prozent zahlt der Arbeitgeber).

Lohnt sich der Verbleib?

  • Vorteile: Sie erwerben vollwertige Pflichtbeitragsmonate für die spätere Altersrente, sichern Ihren Anspruch auf Reha-Leistungen und behalten den vollen Schutz bei Erwerbsminderung.
  • Befreiung: Wer jeden Cent sofort bar braucht, kann sich jederzeit formlos beim Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann wird das Bruttogehalt ohne jeden Abzug 1:1 ausgezahlt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?

Ja, aber Vorsicht: Die Gehälter aller Minijobs werden vom Finanzamt und der Minijob-Zentrale zusammengezählt! Übersteigen die Einnahmen aus Job A und Job B in der Summe die monatliche Minijob-Grenze, werden sofort alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.

Ich habe bereits einen Hauptberuf – darf ich einen Minijob annehmen?

Ja. Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist genau ein Minijob komplett abgabenfrei möglich. Jeder weitere Nebenjob würde jedoch automatisch über die Steuerklasse 6 abgerechnet und voll steuer- und beitragspflichtig werden.

Zählen Weihnachts- und Urlaubsgeld zur Minijob-Grenze?

Ja. Einmalzahlungen wie vertraglich vereinbartes Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen zum regelmäßigen Entgelt. Wenn das Grundgehalt plus Weihnachtsgeld auf das gesamte Jahr gerechnet die Jahresverdienstgrenze sprengt, handelt es sich ab dem ersten Tag nicht mehr um einen Minijob.

Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Eindeutig ja! Das Bundesurlaubsgesetz unterscheidet nicht zwischen Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Auch geringfügig Beschäftigte haben vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch – anteilig berechnet nach den Arbeitstagen pro Woche.

Ludwig Otto

Ludwig Otto schreibt für Rote Zeit über aktuelle Themen, Lifestyle, Wirtschaft und Menschen. Seine Beiträge sind verständlich, informativ und auf den Punkt gebracht.